Kein nächtliches Dauerblinken bei Windrädern mehr
Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern.
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.
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