Aus für Heizungen nach 30 Jahren:

Vor 1990 eingebaute Heizkessel müs-sen erneuert werden

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb.


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Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigen-tümerinnen und Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt, dazu rät „Zukunft Altbau“, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm zur energetischen Sanie-rung.

Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll o-der in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind Kon-stanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hinge-gen dürfen weiterlaufen. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Aus-tauschpflicht ebenfalls nicht. Alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden müssen zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt wer-den. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Wer komplett auf fossile Energien setzt, muss Alternativen wie zum Beispiel zu-sätzliche Dämmmaßnahmen realisieren, um die gesetzliche Vorschrift zu erfül-len.

„Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt“, empfiehlt Björn Ehrismann, Leiter der Kommunalberatung des Energie- und Bauberatungszentrums Pforzheim/Enzkreis, „so macht man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankun-gen.“ Zu den erneuerbaren Heiztechnologien zählen Solarthermieanlagen, Holz- und Pelletheizungen sowie Wärmepumpen. Auch der Anschluss an ein Wärme-netz kann Wärme aus regenerativen Quellen liefern.

Im Rahmen der Vortragsreihe „Bauen und Energie“ findet am Donnerstag, 27. Februar 2020 ab 19.30 Uhr der Vortrag zum Thema „Heizungstausch - För-dermittel und Vorgaben“ statt. Auf Fragen wird Dipl.-Ing. Harry Kaucher an die-sem Abend eingehen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich (mehr In-formationen unter www.ebz-pforzheim.de).

Landratsamt Enzkreis