Bußgelder bei Verstößen gegen Fahrverbote

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Wer gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot verstößt, wird im Regelfall mit 20 Euro Verwarngeld bestraft. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4998) mit.


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Ein Verbot gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot für LKW werde im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sanktioniert, heißt es in der Antwort.

Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sollen dem "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" zufolge - wie von vielen Kommunen gewünscht - einheitliche Regeln für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen vorgesehen werden, schreibt die Bundesregierung. "Beschränkungen oder Verbote für Fahrzeuge sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist", heißt es in der Vorlage.

Ausgenommen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten seien Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Darüber hinaus würden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsbeschränkungen und -verboten ausgenommen, "soweit diese weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen", schreibt die Regierung.

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