Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

In Deutschland waren mit Stand 23. Februar 2018 etwa 93 Prozent der von einem verbindlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffenen Fahrzeuge umgerüstet.


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Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1032) hervor. Die Regierung verweist zudem auf die einer vorherigen Antwort (19/884) beigefügte Anlage, in der sämtliche Fahrzeugrückrufe des KBA im Jahr 2017 aufgelistet sind.

In der aktuellen Antwort wird auch auf den zweiten Teil des zweiten Berichts der Untersuchungskommission "Volkswagen" (Teil über Fahrzeuge ausländischer Hersteller, bei welchen das KBA nicht die zuständige Typgenehmigungsbehörde für Emissionen ist) hingewiesen. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses Teils sei noch nicht festgelegt worden, schreibt die Regierung. Die Messungen der Abgaswerte bei Fahrzeugen der Hersteller Alfa Romeo, Fiat, Suzuki, Jeep, Jaguar, Land Rover, Peugeot, Renault und Volvo konzentrierten sich auf die Überprüfung der durch die Hersteller angegebenen CO2-Werte. Da das KBA nicht die zuständige Typgenehmigungsbehörde für die Emissionsgenehmigung dieser Fahrzeugmodelle sei, würden die ermittelten CO2-Werte an die zuständigen Typgenehmigungsbehörden gemeldet. "Der Informationsaustausch ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Vorlage.

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