TBG erinnern an Räumpflicht

Wegen der winterlichen Wetterlage weisen die Technischen Betriebe Greven (TBG) auf die Schneeräumpflicht für Gehwege hin

Anwohner sind gehalten, die an ihre Grundstücke grenzenden Gehwege auf einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien.


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Der Schnee soll nach Möglichkeit auf die Seite des Gehwegs geschippt werden, die an die Fahrbahn angrenzt, notfalls auch an den äußersten Fahrbahnrand. Ganz wichtig ist es aber, darauf zu achten, dass Fußgänger und Autofahrer durch den aufgehäuften Schnee möglichst wenig behindert und keinesfalls gefährdet werden.

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