NEMoG: Bundestag beschließt bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte und Abbau vermiedener Netzentgelte

Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) beschlossen

Am 30. Juni 2017 beschloss der Bundestag das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) und mit ihm nun doch die Möglichkeit zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte (BT-Drs. 18/11528 und 18/12999). Beschlossen wurde zudem der schrittweise Abbau vermiedener Netzentgelte.


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Die bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte war bereits im Referentenentwurf vom 4. November 2016 vorgesehen, wurde dann aber in dem vom Bundeskabinett am 25. Januar 2017 beschlossenen Entwurf des NEMoG aufgrund heftiger Kritik, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, zunächst wieder gestrichen. Nach dem Beschluss des Bundestages enthält das NEMoG nunmehr in §§ 24, 24a EnWG eine Verordnungsermächtigung, die eine schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte vorsieht. Die Höhe der Entgelte soll ab dem 1. Januar 2019 teilweise und ab dem 1. Januar 2023 vollständig bundesweit einheitlich festgelegt werden. Dadurch entstehende Mehr- und Mindererlöse sollen durch eine finanzielle Verrechnung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen oder bundesweit umgelegt werden. Die Ermittlung der Übertragungsnetzentgelte soll jedoch weiterhin getrennt für jeden Übertragungsnetzbetreiber kostenorientiert gemäß § 21a EnWG erfolgen. Ein neuer § 120 EnWG mit einer Folgeregelung in § 18 StromNEV sieht zudem den schrittweisen Abbau vermiedener Netzentgelte vor. Für Anlagen mit volatiler Erzeugung dürfen demnach ab dem 1. Januar 2020 keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr gezahlt werden. Eine Rechtsverordnung nach § 24 EnWG kann vorsehen, dass die Höhe der Entgelte bis dahin stufenweise abgesenkt wird. Für Neuanlagen mit volatiler Einspeisung entfallen die vermiedenen Entgelte bereits mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2018, für steuerbare Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023.

Link: http://www.pwclegal.de/dienstleistungen/oeffentliches-wirtschaftsrecht/wasser-abfall-und-abwasserwirtschaft/

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