Nationale Emissionsrichtlinie nun offiziell beschlossen

Striktere verbindliche Emissionshöchstmengen

Heute hat der Ministerrat der Europäischen Union die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) angenommen. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Damit gelten striktere verbindliche Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) und Feinstaub ab 2030. Für 2025 wird es für jeden Mitgliedstaat einen Emissionsrichtwert geben, auf ein verbindliches Ziel – wie von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen – konnten sich Rat und EU-Parlament nicht einigen.


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Somit soll die Zahl der vorzeitigen Todesfälle bis 2030 um 49.6 Prozent im Vergleich zu 2005 gesenkt werden. Dennoch würden EU-weit jährlich 10.000 Menschen mehr aufgrund der Gesundheitsauswirkungen der zu hohen Luftverschmutzung verfrüht sterben, zeigen die Folgeabschätzungen der EU-Kommission und des Parlaments.

Auf die Ausarbeitungen der Richtlinie hatten sich  EU-Kommission, Parlament und Rat bereits im Trilog geeinigt (EU-Umweltnews vom 5. Juli). Sie ist Teil des Luftqualitätspakets der Kommission. Umweltverbände zeigen sich enttäuscht über die Auslassung von Methan, die zu hohen Flexibilitäten sowie die verspätete Zielfestsetzung auf 2030, anstatt 2025.

Mitteilung des Ministerrates

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel