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Für Gewerbebetriebe werden 108,36 Euro und für Filialen (unselbständige Niederlassungen) 46,56 Euro berechnet.
Auch bei den Behältergebühren haben sich keine Änderungen ergeben. Eine Leerung der 60l-Restabfalltonne schlägt 2017 wie dieses Jahr mit 3,83 Euro zu Buche, die Leerung einer 120l-Tonne mit 7,66 Euro und die Leerung einer 240l-Tonne mit 15,32 Euro. Für die Biotonne beträgt die Jahresgebühr 2017 pro 60l-Tonne unverändert 36,60 Euro, pro 120l-Tonne 63,60 Euro und pro 240l-Tonne 95,40 Euro.
Bei den Selbstanliefergebühren erfolgen bereits zum 01.11.2016 einige Änderungen. Beispielsweise wird die Anlieferung von Altholz deutlich teurer, zudem werden die gebührenfreien Anliefermengen reduziert. Dies liegt an den schwierigen Marktverhältnissen im Altholzbereich. „Innerhalb kürzester Zeit sind große Mengen auf den Markt und damit auch zu uns gekommen“, weiß Christian Gmeiner, Geschäftsführer der Abfallwirtschaft. „Wir haben in den letzten Monaten ca. 40 Prozent mehr Altholz bekommen als im Vergleichszeitraum der Vorjahre. Und das bei gleichzeitig extrem gestiegenen Marktpreisen für die Entsorgung von Altholz. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, unsere Gebühren den veränderten Marktbedingungen anzupassen.“
Bei Fragen zu den Abfallgebühren oder zu den sonstigen Änderungen 2017 gibt die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839 oder der E-Mail-Adresse kontakt@awb-calw.de gerne Auskunft. Allgemeine Informationen rund um das Thema Abfall können auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-calw.de eingeholt werden.