Wettbewerb bei Ökostrom-Förderung

Subventionen für Ökostromerzeuger

Erneuerbare Energien werden künftig sicher, sauber und vor allem effizient ausgebaut. Die Bundesregierung will mehr Wettbewerb um die Förderung - auch für die Ökostromerzeuger. Hiervon sollen unter anderem die Mieter profitieren. Nach Bundestagsbeschluss folgt nun die Verständigung mit der EU-Kommission.


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Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vollzieht sich ein Systemwechsel: von einer festen Einspeisevergütung hin zu einer Förderung nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Dadurch sollen die Herstellungs- und die Förderkosten pro Kilowatt sinken.

Anreiz zu kostengünstigen Lösungen

Wer künftig über ein Ausschreibungsverfahren eine Förderung erhalten will, muss sich um eine möglichst kostengünstige Herstellung bemühen. Das allein wird die Herstellungs- und damit die Förderkosten pro Kilowatt senken. Hinzu kommt: Die Suche nach einer kostengünstigen Lösung wird zu technischem Fortschritt führen, was auch längerfristig diese Kosten sinken lässt.

Damit es hierbei nicht zu Missbrauch kommt, wird eine Geldstrafe fällig, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau der Anlage begonnen worden ist.

Fördermenge mit Netzausbau synchronisieren

Mit dem Ausschreibungsverfahren für eine bestimmte zu fördernde Ökostrommenge verfolgt die Bundesregierung zugleich das Ziel, den erzeugten Strom mit dem Ausbau des Stromnetzes zu synchronisieren. Das ist nötig, weil es nicht sinnvoll ist, Stromerzeugung zu fördern, wenn der Strom mangels Leitungen nicht abgerufen werden kann.

Genau das ist aber derzeit der Fall: Der Ökostromanteil hat dank Förderung inzwischen ein Drittel an der Gesamtstrommenge erreicht, was zu begrüßen ist. In derselben Zeit sind die Netze aber nicht so weit ausgebaut, dass sie diesen Strom an mögliche Nutzer weiterleiten können.

Die zu fördernde Menge zu begrenzen, bedeutet nicht, den Ökostromausbau - sei es Wind-, Sonnen- oder Biomasseenergie - zu begrenzen. Die Novelle sieht vielmehr vor, dass bis zum Jahr 2025 ihr Anteil - gleichwohl gesteuert - auf 45 Prozent steigen soll. "Das ist für mich ein Zuwachs", so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in der abschließenden Debatte im Bundestag dazu.

Mieter einer Wohnanlage können teilnehmen

An den Ausschreibungen sollen sich alle Ökostromerzeuger beteiligen können. Neu: Auch Mieter einer Wohnanlage etwa sollen sich dafür zusammenschließen und am Wettbewerb teilnehmen können. Um die Kosten für die Teilnahme zu begrenzen, sind sie von den sonst geforderten Gutachten nach dem Bundesimmissionsgesetz befreit.

Wenn solche Gesellschaften den Zuschlag erhalten, erhalten sie einen Bonus in Höhe des höchst bezuschussten Gebots. Allerdings werden sie gleichsam verpflichtet, der Kommune zehn Prozent zur Verfügung zu stellen. Das soll in der Bevölkerung grundsätzlich die Akzeptanz für das Verfahren erhöhen. Damit sollen zugleich auch mehr Städter den preiswerteren Strom nutzen können.

Zudem sollen Mieter aus hauseigenen Ökostromanlagen Strom beziehen können, ohne dafür eine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Es besteht dazu Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter.

Das Gesetz hat inzwischen auch den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Diejenigen Ökostromerzeuger, die eine Förderung nach dem bisherigen EEG erhalten, genießen Bestandsschutz.

Die Bundesregierung direkter Link zum Artikel