Die Stadt Tübingen und weitere deutsche Kommunen planen derzeit, Steuern auf die Abgabe von typischen To-Go-Einwegverpackungen zu erheben. „Was wir wollen, ist Mehrweg- oder Pfandsysteme durchsetzen, indem wir den Einweg-Wegwerfkult to go wirtschaftlich unattraktiv machen“, sagt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

Bereits in den 90er-Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht ein ähnliches Vorhaben der Stadt Kassel als verfassungswidrig verboten, weil es eine Verpackungssteuer als unvereinbar mit dem kooperativen Regelungsansatz der damaligen Verpackungsverordnung ansah. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte auch unter dem neuen Verpackungsgesetz weiterhin grundsätzlich Bestand haben. Deshalb ist bei der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer darauf zu achten, dass den wesentlichen Regelungsansätzen des Verpackungsgesetzes nicht entgegengewirkt wird. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, nach welcher die Hersteller zukünftig auch für die Kosten der Reinigung und Entsorgung von im öffentlichen Raum weggeworfenen Einwegkunststoffverpackungen aufkommen müssen.

Mehr zu den Grundsätzen des neuen Verpackungsgesetzes und zu den anstehenden Änderungen erfahren Sie in unserem Seminar „Verpackungsgesetz von A bis Z“, das am 04.03.2020 in Wuppertal und am 03.11.2020 in Hannover stattfindet. Es richtet sich an Angestellte mit unternehmerischer und kaufmännischer Verantwortung von kommunalen Betrieben, die in die Abstimmung mit dualen Systemen involviert sind oder zukünftig sein werden. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung.

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