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Am 21.04.2016 hat die Bundesregierung den nächsten Schritt bei der Novelle des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vollzogen und den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung übermittelt. Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dem Entwurf ist eine Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates, die Stellungnahme vom Bundesrat, der sich auf seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 mit dem Entwurf befasst hatte, und die Gegenäußerung des Bundesregierung beigefügt.

Die Novelle will dem missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung begegnen. So soll die Überwachung der Ausbildungsstätten ausgeweitet werden. Insbesondere für Grenzgänger zwischen Frankreich und Deutschland wird die Möglichkeit eines Fahrerqualifizierungsnachweises geschaffen. Damit wird im deutschen Recht ein weiterer europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung auf den Weg gebracht. Ausführlich befassen wir uns mit der Novelle auf unserer Konferenz in Berlin am 14. Juni in Berlin.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808183.pdf
https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/Veranstaltungen/A14010.html

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