Das neue ElektroG weist mit seinen Anforderungen einen höheren Komplexitätsgrad auf. Ab dem 1. Dezember 2018 haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die neuen Sammelgruppen zu beachten. Künftig gelten zehn Sammelgruppen (sechs Hauptsammelgruppen und vier Untersammelgruppen).

Daneben stellt die neue LAGA-Mitteilung 31 A weitere Anforderungen etwa an die schonende und möglichst bruchsichere Erfassung. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gefahrgutrecht mit zusätzlichen Anforderungen an Verpackung und Verladung eine immer größere Rolle spielt. Dies alles stellt die Kommunen bei der Sammlung und beim Transport von Elektroaltgeräten vor große Herausforderungen.

Auf den Wertstoffhöfen setzt die fachgerechte Annahme und Sortierung qualifiziertes und aller Wahrscheinlichkeit nach auch zusätzliches Personal voraus. Schon jetzt nehmen Elektroaltgeräte das Personal und auch den Platzbedarf auf den Wertstoffhöfen stark in Anspruch. Da Deutschland weit davon entfernt ist Sammelquoten zu erreichen, wird man um eine Ausweitung der Annahmekapazitäten nicht herumkommen. Der VKU spricht in diesem Kontext von einem Zielkonflikt zwischen Qualität und Quantität in der Elektroaltgerätesammlung. Die Wertstoffhöfe nehmen eine Schlüsselfunktion ein. Dieser hohe Aufwand belastet aber durchaus die Abfallgebühren, denn diese Kosten tragen weder Endverbraucher noch Hersteller.

Die neuen Sammelgruppen, die Auswirkungen des LAGA M 31 und die Auswirkungen auf die Wertstoffhöfe sind Thema bei der 18. Fachkonferenz „Entsorgung von Elektro-Altgeräten“ am 27. Februar 2018 in Hannover.

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