Praktiker-Onlineseminar zur Umsetzung und Anwendung des § 2b UStG für kommunale Betriebe und die Zentralverwaltung

  • Zeit für die letzten Maßnahmen voraussichtlich doch noch bis zum 31.12.2026.
  • Halbtägiges Online-Seminar zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
  • Ist interkommunale Kooperation noch wirtschaftlich darstellbar?

Teilnehmer

Das Online-Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Finanzen, Recht und Controlling in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (jPdöR). Es ist grundsätzlich nicht geeignet für Unternehmen in den Rechtsformen der GmbH oder AG.

Nutzen

Völlig unerwartet gab es seinerzeit mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine abermalige Verlängerung zur Anwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024. Die Fachwelt ging bisher davon aus, dass auf Grund der wiederholten Verschiebungen mit keiner weiteren Verlängerung gerechnet werden könne. Der aktuelle Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beinhaltet eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG für die öffentliche Hand bis zum 31.12.2026 (§ 27 Abs. 22a Satz 1 UStG-E). Die beabsichtigte Verlängerung zur Umsetzung des § 2b UStG wird u.a. mit weiterhin bestehenden bzw. neuen offenen Rechtsfragen begründet. Zudem bestünde auch weiterhin keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die erneute Verlängerung der Übergangsregelung. 

Unabhängig, ob eine weitere Verlängerung erfolgt, sollten zeitnah die letzten Maßnahmen zur Anwendung des § 2b UStG vorgenommen werden, zumal bereits jetzt viele jPdöR § 2b UStG anwenden. Was kann getan werden:

  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung in besonders komplexen bzw. kritischen Sachverhalten
  • Verstärkte Testläufe / Ãœberprüfungen vor dem Hintergrund „Aufgabenübertragung im Ganzen“, „Wettbewerbsrelevanz“ etc.
  • Alternativgestaltungen aufzeigen und ggf. umsetzen
  • Optimierung des möglichst (teil-)automatisierten Vorsteuerabzugs
  • Verzahnung des § 2b UStG mit einem steuerlichen Risikokontrollsystem
  • Anpassung des ERP-Systems, um möglichst manuelle Eingriffe zu vermeiden

Die wesentlichen Grundlagen zur Anwendung des § 2b UStG werden kurz vermittelt, um anschließend aus Sicht der Entsorgungswirtschaft (Abfall und Abwasser), Stadtreinigungen, Bauhöfe sowie der zentralen Verwaltung Fälle aus der Praxis miteinander zu erörtern und etwaige Handlungs- bzw. Alternativmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierbei wird auch die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung dargestellt. Wir freuen uns vorab über Ihre Fragestellungen, um zielgerichtet die Präsentationsunterlagen vorzubereiten.

Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt. 

Referenten

Dipl. Kfm. Torsten Stockem, Steuerberater und Partner, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater (Düsseldorf)

Programm

Grundlagen Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • Synopse altes und neues Umsatzsteuerrecht zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
  • Ãœberblick Struktur des Umsatzsteuerrechts.
  • Ãœberblick und Wirkungen der Regelung des § 2b UStG.
  • Maßgebliche Auffassung der Finanzverwaltung für die Entsorgungswirtschaft und zentrale Verwaltung sowie weiterer grds. Hoheitsbereiche.
  • Notwendige und mögliche Handlungsmaßnahmen.

Praxisfälle zur Anwendung des § 2b UStG und damit im Zusammenhang stehende Themenfelder

  • Praxisbeispiele aus der Entsorgungswirtschaft, zentralen Verwaltung sowie weiterer grds. Hoheitsbereiche.
  • Alternative: Kostenteilungsgemeinschaft gemäß § 4 Nr. 29 UStG.
  • Optimierungsmöglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit.
  • (Teil-)Automatisierung im ERP-System zur Umsetzung des § 2b UStG und des Vorsteuerabzugs (inkl. Auffassung der Finanzverwaltung).
  • Schnittstellen und Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten.
     

27.06.2024 | 09:00 - 12:00 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!

290 € zzgl. MwSt.

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