Dokumentations- und Informationspflichten im Vergaberecht

Dokumentations- und Informationspflichten im Vergaberecht

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kooperationspartner DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Führen einer ordnungsgemäßen Vergabeakte.
  • Nachvollziehbare Kommunikation mit Bietern.
  • Fallbeispiele, Muster und Checklisten.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Einkauf und im Rechnungswesen sowie an Führungskräfte mit unternehmerischer und kaufmännischer Verantwortung von kommunalen Entsorgungsbetrieben, die bereits Erfahrung im Umgang mit dem Vergaberecht haben.

Nutzen

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Leistungen im Rahmen von Vergabeverfahren einzukaufen. Für das Vergabeverfahren gilt das sogenannte Transparenzgebot. Um der Verpflichtung zur Durchführung transparenter Vergabeverfahren nicht nur im Bereich der EU-weiten Vergabeverfahren gerecht zu werden, muss ein öffentlicher Auftraggeber umfassende Bekanntmachungs-, Informations- und Dokumentationspflichten erfüllen. Mit der Unterschwellenvergabeverordnung wurden auch die die Vorgaben für nationale Vergabeverfahren neu gefasst.

Das Seminar geht auf diese Verpflichtungen im Einzelnen ein und macht sie für die praktische Umsetzung handhabbar. Der Referent wird die wesentlichen Punkte erläutern, auf Fehlerquellen aufmerksam machen und den Teilnehmern des Seminars Muster sowie Formulierungsbeispiele an die Hand geben. Die Besonderheiten landesrechtlicher Regelungen werden dabei selbstverständlich auch berücksichtigt.

Referenten

RA Klaus-Peter Kessal, Fachanwalt für Vergaberecht in der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist schwerpunktmäßig mit der vergaberechtlichen Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen befasst. Zuvor leitete er mehrere Jahre die zentrale Vergabestelle eines großen öffentlichen Auftraggebers (Hannover).

Programm

Veröffentlichung des Vergabeverfahrens

  • Änderungen durch eForms.
  • Auftragsbekanntmachung (Welche Inhalte sind verbindlich? Welche Felder sind wie auszufüllen? Sind Änderungen nach der Veröffentlichung möglich?).
  • Bekanntmachung über vergebene Aufträge. 

Dokumentation der Kommunikation mit Bewerbern und Bietern

  • Umgang mit Fragen, Bewerber- und Bieterrundschreiben.
  • Information von nicht berücksichtigten Bewerbern und Bietern.

Die Dokumentation des Vergabeverfahrens

  • Der Vergabevermerk (Funktion, Sinn und Zweck. Mindestinhalt. Beispiel.):
  • Die Führung der Vergabeakte (Aufbau und Inhalte.)
Derzeit gibt es keine Termine für diese Veranstaltung. Gerne informieren wir Sie, wenn es neue Termine gibt. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail.
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